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   LSG Nordrhein-Westfalen, 18.08.2016 - L 5 KR 490/16   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 18.08.2016 - L 5 KR 490/16 (https://dejure.org/2016,33505)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18.08.2016 - L 5 KR 490/16 (https://dejure.org/2016,33505)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18. August 2016 - L 5 KR 490/16 (https://dejure.org/2016,33505)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abgabepflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz; Mitwirkung an einem Fernsehformat; Nicht-prominente Mitwirkende; Keine Künstlereigenschaft bei einmaligem Auftritt

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abgabepflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz ; Mitwirkung an einem Fernsehformat; Nicht-prominente Mitwirkende; Keine Künstlereigenschaft bei einmaligem Auftritt

  • rechtsportal.de

    SGB X § 44 ; KSVG § 25 Abs. 1
    Abgabepflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (17)

  • BSG, 01.10.2009 - B 3 KS 4/08 R

    Die Juroren bei DSDS sind Unterhaltungskünstler im Sinne des

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.08.2016 - L 5 KR 490/16
    Die H. Produktion für Film und Fernsehen GmbH stellte am 27.8.2009 hinsichtlich der Bescheide vom 11.4.2008 und 9.4.2009 einen Antrag nach § 44 SGB X. Mit Schreiben vom 5.10.2009 teilte die Beklagte mit, zunächst den Ausgang des vor dem Bundessozialgericht (BSG) anhängigen Verfahrens B 3 KS 4/08 R abwarten zu wollen.

    In seiner Entscheidung vom 1.10.2009 (B 3 KS 4/08 R), welche sich ausschließlich auf die prominenten Jurymitglieder der Casting-Show "Deutschland sucht den Superstar" (DSDS) bezogen habe, habe das BSG die Abgabepflicht damit begründet, dass die Jurymitglieder selbstständige Künstler oder Publizisten seien und die durch sie erbrachte Leistung als künstlerische anzuerkennen sei, da sie vertraglich zur eigenständigen Textgestaltung berechtigt und verpflichtet gewesen seien und ihre eigenschöpferischen Statements für den auf die Zielgruppe zugeschnittenen Unterhaltungswert gesorgt hätten.

    Ob es an seiner Rechtsauffassung festhält, hat das BSG in seiner Entscheidung vom 1.10.2009 (B 3 KS 4/08 R) offen gelassen.

    In seinem Urteil vom 1.10.2009 (B 3 KS 4/08 R) hat das BSG die Vergütung der DSDS-Juroren als abgabepflichtig angesehen.

  • BSG, 02.04.2014 - B 3 KS 3/12 R

    Künstlersozialversicherung - Abgabepflicht - abgabepflichtiges Entgelt - Honorar

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.08.2016 - L 5 KR 490/16
    Das BSG habe zu dem Format "Ich bin ein Star - Holt mich hier raus!" bereits explizit entschieden, dass es sich um Factural Entertainment handele und die an die Kandidaten geleisteten Honorare der Abgabepflicht unterlägen (BSG, Urteil vom 02.04.2014 - B 3 KS 3/12 -).

    Mit Urteil vom 2.4.2014 (B 3 KS 3/12 R) hat das BSG (neben anderen zu entscheidenden Rechtsfragen) ein Honorar eines Musikers i.H.v. 30.000 Euro für die Teilnahme bei "Ich bin ein Star -holt mich hier raus!" als KSA-pflichtig angesehen.

    Die Wertung des erkennenden Senats steht auch den Ausführungen des BSG im Urteil vom 2.4.2014 (a.a.O.) nicht entgegen, da bei dem Format "Ich bin ein Star! Holt mich hier raus" schon dem Wortlaut nach nur bekannte Personen teilnehmen und es sich bei der Entscheidung um einen in einer Künstlergruppe auftretenden Musiker handelte.

  • BSG, 26.11.1998 - B 3 KR 12/97 R

    Künstlersozialversicherung - Versicherungspflicht - Kunst - künstlerischer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.08.2016 - L 5 KR 490/16
    Dieser Begriff ist deshalb aus dem Regelungszweck des KSVG unter Berücksichtigung der allgemeinen Verkehrsauffassung und der historischen Entwicklung zu erschließen (vgl. BSG SozR 4-5425 § 24 Nr. 6 Rd.Nr. 13 und BSGE 83, 160, 161 = SozR 3-5425 § 2 Nr. 9 S 33 - jeweils m.w.N.; zum Kunstbegriff des Art. 5 GG vgl. BVerfGE 30, 173, 188 ff und 81, 108, 116; zur Zielrichtung des KSVG vgl. BT-Drucks 9/26, S 18 und BT-Drucks 8/3172, S 19 ff).

    Mit Urteil vom 26.11.1998 (B 3 KR 12/97 R) hat das BSG zu § 2 KSVG festgestellt, dass Berufsringer (Catcher, Wrestler), die einen Mix aus sportlicher, akrobatischer und schauspielerischer Tätigkeit zur Schau stellen, keine Unterhaltungskünstler oder Artisten i.S. des KSVG seien.

  • BSG, 28.08.1997 - 3 RK 13/96

    Abgabepflicht nach dem KSVG bei einmaliger Mitwirkung an Fernseh-Talkshows über

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.08.2016 - L 5 KR 490/16
    Denn das BSG habe in seinem Urteil vom 18.08.1997 (3 RK 13/96) ausgeführt, dass die eigenschöpferische Leistung im Einzelfall festzustellen sei und Praktikabilitätserwägungen der Beklagten hinsichtlich der Abgabenerhebung nicht entscheidend seien, da die zu treffende Unterscheidung keine unzumutbaren Schwierigkeiten beinhalte.

    In seinem Urteil vom 28.8.1997 (3 RK 13/96) hat sich das BSG mit einem Abgabebescheid befasst, in dem Entgelte an Personen, die nur einmalig an Fernseh-Talkshows über Alltagsthemen oder besondere Lebensschicksale mitwirken, als abgabepflichtig nach dem KSGV angesehen wurden.

  • Drs-Bund, 13.09.1979 - BT-Drs 8/3172
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.08.2016 - L 5 KR 490/16
    Auf eine materielle Definition des Kunstbegriffs hat er hingegen bewusst verzichtet (BT-Drucks 8/3172, S 21).

    Dieser Begriff ist deshalb aus dem Regelungszweck des KSVG unter Berücksichtigung der allgemeinen Verkehrsauffassung und der historischen Entwicklung zu erschließen (vgl. BSG SozR 4-5425 § 24 Nr. 6 Rd.Nr. 13 und BSGE 83, 160, 161 = SozR 3-5425 § 2 Nr. 9 S 33 - jeweils m.w.N.; zum Kunstbegriff des Art. 5 GG vgl. BVerfGE 30, 173, 188 ff und 81, 108, 116; zur Zielrichtung des KSVG vgl. BT-Drucks 9/26, S 18 und BT-Drucks 8/3172, S 19 ff).

  • BSG, 24.01.2008 - B 3 KS 1/07 R

    Keine Künstlersozialabgabe auf Honorare von Profisportlern für die Mitwirkung in

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.08.2016 - L 5 KR 490/16
    Das BSG hat in seinem Urteil vom 24.1.2008 (B 3 KS 1/07 R) daran festgehalten, dass die Künstlereigenschaft nur solchen Personen zukomme, die Kunst nicht nur einmalig, sondern so nachhaltig ausübten, dass sie als Wesensmerkmal der Person anzusehen sei.
  • BSG, 12.05.2005 - B 3 KR 13/04 R

    Vorführung der japanischen Teezeremonie ist keine Kunstform iS der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.08.2016 - L 5 KR 490/16
    Mit Urteil vom 12.5.2005 (B 3 KR 13/04 R) entschied das BSG zu § 2 KSVG, dass die Vorführung der japanischen Teezeremonie in Deutschland keine Kunstform i.S. des KSVG darstelle, sondern nach der hiesigen als auch der japanischen Verkehrsauffassung nach Bedeutung und Stellenwert zum Bereich der Traditions- und Brauchtumspflege gehöre.
  • BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68

    Mephisto - Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.08.2016 - L 5 KR 490/16
    Dieser Begriff ist deshalb aus dem Regelungszweck des KSVG unter Berücksichtigung der allgemeinen Verkehrsauffassung und der historischen Entwicklung zu erschließen (vgl. BSG SozR 4-5425 § 24 Nr. 6 Rd.Nr. 13 und BSGE 83, 160, 161 = SozR 3-5425 § 2 Nr. 9 S 33 - jeweils m.w.N.; zum Kunstbegriff des Art. 5 GG vgl. BVerfGE 30, 173, 188 ff und 81, 108, 116; zur Zielrichtung des KSVG vgl. BT-Drucks 9/26, S 18 und BT-Drucks 8/3172, S 19 ff).
  • BSG, 28.02.2007 - B 3 KS 2/07 R

    Künstlersozialversicherung - Tätigkeit mit Schwerpunkt auf dem Einsatz

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.08.2016 - L 5 KR 490/16
    Auf die Qualität der künstlerischen Tätigkeit oder eine bestimmte Werk- und Gestaltungshöhe kommt es dabei nicht an (BSGE 98, 152 = SozR 4-5425 § 2 Nr. 11 m.w.N.; stRspr).
  • BSG, 12.11.2003 - B 3 KR 10/03 R

    Künstlersozialabgabe - Abgabepflicht - Werbung - Werbeunternehmen -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.08.2016 - L 5 KR 490/16
    Die während des Rechtsstreits für das letzte Jahr des Formats (2009) ergangenen Abrechnungsbescheide sind nicht Streitgegenstand geworden, weil die Voraussetzungen des § 96 SGG bei während des Rechtsstreits erlassenen Abrechnungsbescheiden nach dem KSVG für spätere Zeiträume nicht erfüllt sind (BSG, Urteil vom 12.11.2003 -B 3 KR 10/03 R -, SozR 4-5425 § 24 Nr. 3, SozR 4-5425 § 2 Nr. 2, SozR 4-5425 § 25 Nr. 2 BSG SozR 3-5425 § 24 Nr. 17 sowie § 25 Nr. 11 und 13).
  • BSG, 25.10.1995 - 3 RK 24/94

    Künstlersozialabgabe bei Unterhaltungsshows, Variete

  • BSG, 04.03.2004 - B 3 KR 17/03 R

    Künstlersozialabgabe - Abgabepflicht - Unternehmensübergang - Unternehmenskauf -

  • BSG, 16.04.1998 - B 3 KR 5/97 R

    Künstlersozialabgabe - Abgabepflicht - Laienchor - Gesangverein -

  • Drs-Bund, 13.01.1975 - BT-Drs 7/3071
  • LSG Bayern, 30.09.2015 - L 2 P 22/13

    UN Behindertenrechtskonvention und SGB XI

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2019 - L 5 KR 492/16

    Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung

  • LSG Schleswig-Holstein, 25.04.2018 - L 5 KR 72/15

    Krankenversicherung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2016 - L 5 KR 491/16

    Künstlersozialabgabe

    Neben den hier streitigen Formaten "Let"s Dance" und "Dancing on Ice" wurde das Verfahren betreffend des Formats "Unter Volldampf" unter dem Az.: L 5 KR 490/16 (Urteil vom 18.8.2016), des Formats "Kocharena" unter dem Az.: L 5 KR 489/16 und des Formats "Das perfekte Dinner" unter dem Az.: L 5 KR 72/15 (Urteil vom 27.10.2016) fortgeführt.

    Daher ist bei der Frage der Abgabepflicht von Mitwirkenden eines Factual-Entertainment-Formats im Einzelfall im ersten Schritt zu prüfen, ob der Mitwirkende entweder eine künstlerische Tätigkeit ausübt (z.B. Musizieren) oder wesentlich zur Unterhaltung beiträgt und im zweiten Schritt, ob er diese Tätigkeit so nachhaltig ausübt, dass sie als Wesensmerkmal seiner Person anzusehen ist (siehe Urteile des erkennenden Senats vom 18.8.2016 - L 5 KR 490/16- und vom 27.10.2016 - L 5 KR 72/15).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.04.2020 - L 8 BA 237/19
    Ob und in welcher Höhe eine Pflicht zur Zahlung der KSA entsteht, richtet sich gem. § 25 KSVG nach dem an Künstler oder Publizisten für künstlerische oder publizistische Werke oder Leistungen gezahlten Entgelt (sog. Abgabebescheid; vgl. z.B. BSG Urt. v. 28.3.2019 - B 3 KS 1/18 R - juris Rn. 11; Urt. v. 29.11.2016 - B 3 KS 2/15 R - juris Rn. 14 f., 21; Urt. v. 16.7.2014 - B 3 KS 3/13 R - juris Rn. 12; Urt. v. 25.11.2010 - B 3 KS 1/10 R - juris Rn. 11; LSG Nordrhein-Westfalen Urt. v. 18.8.2016 - L 5 KR 490/16 - juris Rn. 35).
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